Allgemeine Geschäftsbedingungen der ZEHA Berlin Schuh Design GmbH & Co. KG
Geschäftskundenbedingungen (B2B) – Stand: Juni 2026
§ 1 Vertragsschluss und Vertragsinhalt
1. Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dies gilt auch für alle künftigen Geschäfte, insbesondere mündliche Bestellungen, ohne dass nochmals ausdrücklich auf unsere AGB Bezug genommen werden muss. Einkaufsbedingungen von Kunden werden nicht anerkannt. Sie werden allenfalls durch ausdrückliche Bestätigung in Textform unsererseits Vertragsinhalt.
2. Unsere Handelsvertreter, Handlungsgehilfen oder Beauftragten sind berechtigt, Auftragsangebote der Kunden entgegenzunehmen. Im Übrigen haben sie keine Abschlussvollmacht und sind nicht berechtigt, unsere Gesellschaft rechtswirksam zu verpflichten.
3. Ein Kaufvertrag kommt durch Annahme des Auftragsangebots (Auftragsbestätigung) oder Lieferung der bestellten Waren zustande. Der Kunde bleibt für einen Zeitraum von 60 Tagen ab Abgabe seines Auftragsangebotes an dieses gebunden.
§ 2 Lieferungen
1. Bestellte Ware gilt durch Übergabe an den Frachtführer als geliefert. Auch wenn der Versender die Transportkosten übernimmt, erfolgt der Versand auf Gefahr des Empfängers. Eine Transportversicherung wird nur auf Anforderung in Textform des Empfängers abgeschlossen. Dieser trägt auch die Kosten einer solchen Versicherung.
2. Teillieferungen sind zulässig. Die gleichzeitige Lieferung einzelner Artikel erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung in Textform. Branchenübliche, geringfügige Minderlieferungen sind zulässig.
§ 3 Liefertermine
1. Auftragsangebote mit fixem Termin (Fixgeschäfte) werden nicht angenommen. Lieferungen vor Beginn der Lieferfrist sind zulässig; in diesen Fällen wird die Fälligkeit der Kaufpreisforderung bis zum Beginn der vereinbarten Lieferfrist valutiert. Liefertermin ist der Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Frachtführer.
2. Bei höherer Gewalt verlängert sich der vereinbarte Liefertermin automatisch um den Zeitraum, während dessen die Lieferunterbrechung erfolgte. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien und Epidemien, behördliche Anordnungen oder Entscheidungen, Energie- und Rohstoffmangel, Arbeitskämpfe, Transport- und Lieferkettenstörungen sowie Cyberangriffe, sofern diese vom Verkäufer nicht zu vertreten sind. Bei Lieferverzug kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Er muss dies jedoch unter Setzung einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen in Textform ankündigen.
3. In den oben genannten Fällen sind Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, dass der Käufer Vorsatz des Verkäufers betreffend die Nichtausführung der vertraglichen Lieferung oder grobe Fahrlässigkeit nachweist. Es gelten zudem die Haftungsbestimmungen in § 4.
4. Vor Ablauf der Lieferfristen sind Ansprüche des Kunden gegenüber dem Lieferanten, insbesondere ein Zurückbehaltungsrecht, ausgeschlossen.
§ 4 Gewährleistung, Haftungsbeschränkung
1. Etwaige Mängelrügen des Kunden sind spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Wareneingang in Textform geltend zu machen. Bei versteckten Mängeln hat die Mängelrüge ebenfalls innerhalb von 8 Tagen ab Kenntnis des Mangels in Textform zu erfolgen. Für Vollkaufleute gelten die Rügefristen des § 377 HGB.
2. Handelsübliche, geringfügige Veränderungen des Produkts oder geringe, technisch unvermeidbare Abweichungen in Qualität, Farbe, Ausrüstung, Passform oder Design können nicht beanstandet werden.
3. Der Rücksendung der Waren hat eine Ankündigung in Textform bzw. ordnungsgemäße Mängelrüge vorauszugehen. Ohne Genehmigung in Textform der Rücksendung ist der Verkäufer zur Annahmeverweigerung der Sendung berechtigt. Bei begründeter Rücksendung werden dem Kunden die Versandkosten erstattet.
4. Bei begründeter Mängelrüge hat der Verkäufer das Recht, innerhalb von 28 Tagen ab Zugang der beanstandeten Ware, diese zu reparieren oder auszutauschen und an den Kunden zurückzusenden.
5. Der Verkäufer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), für arglistig verschwiegene Mängel, für Schäden, für die der Verkäufer eine Garantie übernommen hat, sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6. Ansprüche des Käufers auf Mängelbeseitigung oder Schadenersatz verjähren, sofern rechtlich zulässig, nach einem Jahr ab Warenlieferung. Insbesondere bleibt das Recht des Käufers, bei fehlender Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, unberührt.
§ 5 Zahlungen
1. Sofern keine anders lautenden Zahlungsvereinbarungen in Textform getroffen wurden, sind die Handelsrechnungen des Verkäufers spätestens 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlung innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum wird ein Skonto von 3 % gewährt. Als Zahlungstag gilt das Datum des Zahlungseingangs auf dem Konto des Verkäufers. Skontoabzug ist unzulässig, wenn der Käufer bei der Zahlung mit der Begleichung älterer Forderungen in Verzug ist.
2. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Kaufpreisforderung zum Einzug an Dritte abzutreten, insbesondere an spezielle Factoring-Gesellschaften. Sofern auf der entsprechenden Rechnung der entsprechende Hinweis abgedruckt und die Bankverbindungen des Zessionars angegeben sind, kann eine Zahlung mit befreiender Wirkung nur an diese Gesellschaft erfolgen.
3. Bei Überschreitung des Zahlungsziels auch nur einer Rechnung durch den Käufer werden auch sämtliche andere unbezahlten Rechnungen sofort zur Zahlung fällig. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, von dem Käufer ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Daneben kann der Verkäufer eine Verzugskostenpauschale in Höhe von 40,00 EUR verlangen (§ 288 Abs. 2 und Abs. 5 BGB).
4. Eine Aufrechnung durch den Käufer mit etwaigen Gegenforderungen ist unzulässig, es sei denn, dass diese rechtskräftig festgestellt oder seitens des Verkäufers in Textform anerkannt sind.
5. Zahlungen haben – wie auf dem Auftragsangebot und/oder auf der Auftragsbestätigung angegeben – zu erfolgen. Vertreter oder Beauftragte des Verkäufers sind nicht inkassobefugt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt und Lieferungsunterbrechung
1. Sämtliche gelieferten Waren bleiben so lange Eigentum des Verkäufers, bis seine sämtlichen Forderungen gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung, eventuell auch für andere Produktlinien, beglichen sind (Eigentumsvorbehalt).
2. Der Kunde kann die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware lediglich im Rahmen seines ordentlichen Einzelhandels-Geschäftsgangs weiterverkaufen. Er ist verpflichtet, den Lieferanten über eventuelle Pfändungen der Waren durch Dritte zu informieren. Die Überlassung an Dritte ist ebenso unzulässig wie die Verpfändung der Ware im Rahmen eines Pfandrechts des Eigentümers des Gebäudes, in welchem der Kunde seine Verkaufsfläche gemietet hat.
3. Bei Zahlungsverzug ermächtigt der Kunde den Lieferanten hiermit, unter dessen Eigentumsvorbehalt stehende Ware aus den Verkaufsräumen zu entfernen und gestattet diesem bzw. seinen Bevollmächtigten bereits jetzt den Zutritt zu seinen Verkaufs- bzw. Lagerräumen.
4. Der Umfang der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist beschränkt auf einen Betrag, der den Saldo der Forderungen des Lieferanten um 20 % übersteigt. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, gibt der Lieferant auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach seiner Wahl frei.
5. Der Lieferant ist berechtigt, die Lieferungen einzustellen und vom Kaufvertrag zurückzutreten, falls der Kunde sich mit den Zahlungen gemäß § 5 im Rückstand befindet oder falls die Factoring-Gesellschaft die dem Kunden bereits gewährte Kreditlinie verringert oder widerruft.
6. Sollte der Käufer Ware ohne Rechtsgrund die Annahme verweigern, ist der Verkäufer berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Frist vom Kaufvertrag zurückzutreten und als pauschalen Schadenersatz einen Betrag in Höhe von 30 % des Nettowertes der bereitgestellten und nicht abgenommenen Ware geltend zu machen.
§ 7 Autorisierte Verkaufsstellen
1. Der Käufer ist verpflichtet, die vom Verkäufer gelieferten Waren nur in den Räumlichkeiten und unter der Anschrift, welche auf dem Auftragsangebot angegeben ist, zu veräußern. Die Weitergabe von Waren an Wiederverkäufer durch Verkauf, Abtretung oder Tausch ist untersagt.
2. Eventuelle Alleinverkaufsrechte, welche in rechtsgültiger Form dem Käufer eingeräumt worden sind, gelten immer nur für die Saison, auf welche sich die jeweilige Warenlieferung bezieht.
§ 8 Sonstiges
1. Leistungs- und Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen zwischen den Parteien ist der Sitz des Verkäufers.
2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
3. Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien wird die ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts bzw. Landgerichts Berlin vereinbart, sofern eine solche Vereinbarung zulässig ist. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, insbesondere bei Kunden im Ausland, diese auch an deren ordentlichen Gerichtsstand unter Zugrundelegung des dort gültigen Rechts in Anspruch zu nehmen.
4. Die etwaige vollständige oder teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle einer etwa unwirksamen Bestimmung treten die entsprechenden Bestimmungen der Einheitsbedingungen der deutschen Textilindustrie in ihrer bei Vertragsschluss geltenden Fassung, ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 9 Datenschutz
1. Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), soweit dies zur Begründung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Verkäufers unter www.zeha-berlin.de.